Baubegleitung in den Leistungsphasen 6 bis 9

Mit der baubegleitenden Qualitätsüberwachung begleiten wir Sie durch die Bauphasen der handwerklich ausgeführten Arbeiten Ihres Bauwerks. Die baubegleitende Qualitätsüberwachung sollte daher im Planungsbereich beginnen und bis über alle Phasen bis zur Übergabe des Bauwerks gehen! Dies beinhaltet: Die Überprüfung der Planung auf Übereinstimmung mit der Baubeschreibung des Bauherrn und auf Realisierung der Funktionalität der Bauteile, bei entsprechende Kontrolle der Ausschreibung, Überprüfung der Qualitäten während der Bauphase, als Hauptaspekt der Baubegleitung der baubegleitende Qualitätsüberwachung. Durch regelmäßige Kontrolle der Bauleistungen durch unser Unternehmen werden Baumängel frühzeitig festgestellt und die Abstellung der Baumängel eingeleitet.

Vor Abschluss eines Bauvertrages empfehlen wir, aus unserer Praxis einen Fachanwalt für Baurecht zu konsultieren.
Prüfung der Bauleistungsbeschreibung auf Vollständigkeit und Qualität

Anforderungen an Bau- und Leistungsbeschreibungen:
Die „Mindestanforderungen “ regeln im Detail, was Bauverträge alles beinhalten sollten. Da die Mindestanforderungen keine Gesetzeskraft besitzen, sollten Bauherren darauf drängen, sie als Grundlage des Bauvertrags so konkret, wie möglich festschreiben zu lassen.

Allgemeine Regeln der Technik oder DIN-gerecht?
Die DIN-Normen hinken dem Regelwerk manchmal hinterher, können veraltet oder falsch sein, also raus aus dem Vertrag. Auf jeden Fall nicht gleichzeitig mit DIN vereinbaren oder aber die konkrete DIN benennen.

Allgemeine Regeln der Technik: Diese Regeln kennt jeder, der auf dem Bau arbeitet. Sie haben sich baupraktisch bewährt und entsprechen dem Stand der Technik, sollten also Vertragsbestandteil sein.

Unsere Leistungen

  • Unterstützung bei der Planung von Baumaßnahmen
  • Unterstützung bei der Überwachung von Baumaßnahmen
  • Nachtragsmanagement: Begutachtung, Darstellung oder Abwehr von Nachtragsforderungen
  • Kostenkalkulation, -verfolgung und -steuerung
  • Projektsteuerung: Erstellung und Abrechnung von Planungs- und Bauverträgen (HOAI/VOB)
  • Bauüberwachung: Abnahme und Dokumentation von Bauleistungen
  • Baupreisbildung und Abrechnung von Bauleistungen (VOB) und Planungshonorar (HOAI)